Ganzjahreshaus oder Ferienhaus in Dänemark

 

Beratung in Verbindung mit dem Kauf oder Verkauf von Immobilien

Träumst du davon, in Dänemark ein Ganzjahreshaus zu kaufen? Möchtest du deinen Traum von einem Ferienhaus verwirklichen? Sehr gerne sind wir hierbei behilflich.

Der Kauf eines Ganzjahreshauses ist eine große Entscheidung, und es werden viele Auskünfte und Dokumente benötigt. Unsere Anwaltsfirma „ditAdvokathus“ sorgt dafür, dass vor dem endgültigen Kauf alle erforderlichen Auskünfte beigebracht und alle Fragen geklärt sind. Wir beraten kompetent und ausführlich über alle Fragen zu Dienstbarkeit, Bebauungsplänen, Gutachten über den Zustand der Immobilie und der Elektroinstallationen sowie Versicherung in Verbindung mit dem Eigentumswechsel und vieles mehr.

Beim Kauf eines Ferienhauses ist das Verfahren in vielen Punkten vergleichbar mit dem Kauf eines Ganzjahreshauses. Auch hier müssen Gutachten über den Zustand des Hauses und der Elektroinstallationen erstellt werden, damit du als Käufer eine Eigentumswechselversicherung abschließen kannst. Trotz aller Parallelen bei Kauf eines Ferienhauses zum Kauf eines Ganzjahreshauses sind viele weitere Aspekte zu berücksichtigen. Hierüber beraten wir dich umfassend und professionell.

Wir versichern, dass wir allein dein Berater sind. Wir werden mit dir den Kauf besprechen, alle Fragen klären und den Dialog mit der Bank und dem Makler durchführen.

Der „Anwaltsvorbehalt“

Es ist wichtig, dass vor der Unterzeichnung ein sogenannter „Anwaltsvorbehalt“ in den Kaufvertrag aufgenommen wird. Der Anwaltsvorbehalt sichert, dass du nicht 1% der Kaufsumme bezahlen musst, wenn du aus verschiedenen Gründen den Kauf nicht durchführen möchtest.

Der Anwaltsvorbehalt ermöglicht es dir somit, vom Vertrag zurückzutreten, obwohl dieser schon unterschrieben worden ist. Der Vorbehalt hat innerhalb einer näher angegebenen Zeit – typisch drei bis sechs Werktage – Gültigkeit.

Wenn du eine Immobilie verkaufen möchtest, empfehlen wir ebenfalls, dass in den Kaufvertrag ein Anwaltsvorbehalt aufgenommen wird, da du als Verkäufer kein gesetzlich festgelegtes Rücktrittsrecht hast.

Aus allgemeinen Standardkaufverträgen geht kein Anwaltsvorbehalt hervor. Deshalb musst du dich als Käufer oder Verkäufer an den Makler wenden, damit der Vorbehalt in den Kaufvertrag aufgenommen wird.

Der Anwaltsvorbehalt kann diesen Wortlaut haben:

„Die Unterschrift des Käufers unter diesen Kaufvertrag ist davon abhängig, dass der Anwalt des Käufers den Vertrag in seiner Ganzheit genehmigen kann.“

Unsere Beratung besteht aus folgenden Punkten:

  • Wir überprüfen den Kaufvertrag und die sonstigen Dokumente, wie z.B. die Gutachten über den Zustand der Immobilie und der Elektroinstallationen, die Dienstbarkeit, die Auskünfte über die Daten der Immobilie, die BBR-Nachricht (Nachricht aus dem dänischen Bau- und Wohnregister), die Bebauungspläne u.a.m.
  • Wir machen eine Aufstellung über die Anmerkungen, die wir gerne mit dir besprechen möchten.
  • Wir fertigen eine Genehmigung für den Makler mit etwaigen Vorbehalten aus.
  • Wir erarbeiten oder überprüfen eine probeweise Eintragung ins Grundbuch und eine Aufstellung über zu erstattende Beträge.
  • Wir beantworten alle deine Fragen, damit du deine neue Immobilie ruhig übernehmen kannst.

Besuche unseren Blog und lies mehr darüber, welche Dokumente ein normaler Kauf umfasst.

Lies unten, wie wir dir im Prozess helfen können.

 

Guide für alle, die in Dänemark ein Ganzjahreshaus kaufen möchten

Mit diesem Guide möchten wir Stufe um Stufe allen einen Überblick geben, die als EU-Bürger eine Immobilie in Dänemark erwerben wollen.

Viele glauben, dass es für EU-Bürger nicht möglich ist, eine Immobilie in Dänemark zu erwerben, wenn sie nicht schon jahrelang in Dänemark wohnen. Dies stimmt nicht. Im Gegenteil! Die meisten EU-Bürger können in Dänemark Wohneigentum kaufen – sofern es sich um ein Ganzjahreshaus, also kein Ferienhaus, handelt.

So helfen wir dir in vier einfachen Stufen:

  1. Der „Anwaltsvorbehalt“

Wenn ihr euer Traumhaus gefunden habt, müsst ihr euch an den Makler wenden und ihn bitten, in den Kaufvertrag einen sogenannten „Anwaltsvorbehalt“ aufzunehmen. Danach übersendet uns der Makler die Dokumente, damit wir sie überprüfen können.

In Dänemark ist der Makler allein Berater des Verkäufers. Deshalb ist es als Käufer wichtig, sich an einen eigenen Berater zu wenden. Nicht zuletzt in Verbindung mit dem Umzug in ein anderes Land, müssen viele Fragen geklärt werden.

  1. Besprechung in unserem Büro in Ringkøbing oder Skjern

Wenn wir die Dokumente des Maklers überprüft haben, werden wir euch zu einem Gespräch in eines unserer Büros einladen. Als euer Berater werden wir die einzelnen Dokumente mit euch besprechen – wie sie zusammenspielen, welche Anmerkungen wir haben, wie der Prozess im Allgemeinen verläuft. Wir beantworten auch alle Fragen über das neue Haus und einen eventuellen Umzug nach Dänemark. Wenn ihr es wünscht, vermitteln wir auch gerne einen Termin mit einer örtlichen Bank.

Gerne diskutieren wir auch Ökonomie mit euch, damit wir sicher sind, dass ihr alle Anforderungen in Bezug auf finanzielle Mittel für das Leben in Dänemark erfüllt, da dies als Minimum eine Bedingung dafür ist, dass ihr als EU-Bürger – ohne vorhergehende Genehmigung der dänischen Zivilverwaltung – ein Ganzjahreshaus in Dänemark kaufen könnt.

  1. Korrespondenz mit dem Makler

Nach unserer Besprechung werden wir den Makler kontaktieren, um unsere eventuellen Anmerkungen zu besprechen. Wenn diese geklärt sind, werden wir dem Makler mitteilen, ob der Kauf genehmigt werden kann.

  1. Eintragung ins Grundbuch und Aufstellung über zu erstattende Beträge

Wenn ihr noch keine dänische Personennummer („cpr-nummer“) habt, werden wir für euch eine Vollmacht für die Eintragung ins Grundbuch ausfertigen. Dies ist für die Auflassungsurkunde erforderlich.

Unmittelbar vor der Übernahme des neuen Hauses werden wir für euch den Eigentumswechsel ins Grundbuch eintragen lassen.

Nach der Übernahme werden wir eine Aufstellung über zu erstattende Beträge machen. Diese ist ein internes Dokument zwischen dem Käufer und dem Verkäufer über die anfallenden Auslagen der jeweiligen Parteien.

Wenn alles Obige erledigt und bezahlt ist, werden wir den Kauf als abgeschlossen betrachten und euch zum neuen Eigentum in Dänemark gratulieren.

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